Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf vom 15. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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