Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des – teilweise abgeändert und die Klage auch abgewiesen, soweit dem Kläger ein über 23.378,85 € brutto nebst Zinsen hinausgehender Betrag nebst Zinsen zugesprochen worden ist.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 47 % und die Beklagte 53 % zu tragen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|