1. Die Berufung des Klägers gegen das am 29.01.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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