Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.11.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (
Die Beklagten werden - unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 24.02.2015 (
eine monatliche Rente in Höhe von 241,74 € für insgesamt 147 Monate beginnend ab August 2011 und
2.außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.317,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, und zwar die Beklagte zu 2. seit dem 17.12.2013 und der Beklagte zu 1. seit dem 23.12.2013
zu zahlen.
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