Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.01.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.025,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.05.2017 sowie 290,82 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 12.09.2017 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in 1. Instanz und 2. Instanz tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.
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