LG Deggendorf, vom 01.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 228/18
OLG München, vom 04.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 2220/19
Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung; Sekundäre Darlegungslast betreffend die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem Fahrzeughersteller und der Kenntnis des Vorstands hierüber
BGH, Urteil vom 04.05.2021 - Aktenzeichen VI ZR 81/20
DRsp Nr. 2021/8615
Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung; Sekundäre Darlegungslast betreffend die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem Fahrzeughersteller und der Kenntnis des Vorstands hierüber
Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte.
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