Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.10.2020 -
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Klägerin verlangt, gestützt auf die angebliche Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, von der Beklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Anlass einer Sturzverletzung, die sie sich am 29.04.2019 in der von der Beklagten betriebenen Tiefgarage zugezogen haben will.
Das Landgericht hat die Klage durch Urteil vom 07.10.2020 (
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