Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 14.07.2021 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (Az.:
Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
I.
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