Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.05.2021 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.430,14 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2020 sowie 334,75 € an außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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