Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
LG Rottweil, Urteil vom 13.11.1986 - Aktenzeichen 2 O 1003/86
DRsp Nr. 2007/21783
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
1. Nicht jeder Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot führt automatisch zu einer Haftung; maßgeblich ist vielmehr, ob durch das Abweichen vom Rechtsfahrgebot eine Gefährdung entstehen kann bzw. entstanden ist.2. 70000 DM [35000 EUR] Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall für einen 20-jährigen Motorradfahrer wegen Fußwurzelknochen-Abriß mit nachfolgender Amputation des linken Fußes im Fußwurzelbereich, großer Weichteildefekt im linken Unterschenkel sowie multiple Prellungen und eine leichte Gehirnerschütterung mit einer MdE von 100 % für 120 Tage und von 40 % auf Dauer.Arthrosen als Folgeschäden sind möglich, Fußprothese.