BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Vorinstanzen:
AG Landau/Pfalz - Urteil vom 27.06.2001 - 5 C 468/00,
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der beiden Geschädigten
LG Landau, Urteil vom 12.04.2002 - Aktenzeichen 1 S 224/01
DRsp Nr. 2007/21661
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der beiden Geschädigten
1. Bei Fällen mit einer geringen biomechanischen Belastung der Fahrzeuginsassen eine Verletzung der HWS nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zwar unwahrscheinlich, aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.b) In Anbetracht der eher geringen Wahrscheinlichkeit einer HWS-Verletzung in Fällen der vorliegenden Art sind an den Nachweis der Verletzung hohe Anforderungen zu stellen.2. a) 1500 DM [766,94 EUR] Schmerzensgeld für eine 51-jährige Frau aus Verkehrsunfall wegen Distorsion der HWS, Prellung der Lendenwirbelsäule sowie großflächiger Hämatome auf beiden Knien und in der Leistengegend.b) 1000 DM [511,29 EUR] Schmerzensgeld für einen 26-jährigen Mann aus Verkehrsunfall wegen Distorsion der HWS.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Tatbestand:
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