OLG Saarbrücken - Urteil vom 23.10.1992 3 U 136/91
Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/108
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.10.1992 - Aktenzeichen 3 U 136/91
DRsp Nr. 2007/17238
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
50000 DM [25000 EUR] Schmerzensgeld sowie Feststellung des Ersatzes immateriellen Zukunftsschadens (immaterieller Vorbehalt) für 71jährige Fußgängerin aus Verkehrsunfall wegen linksseitiger Beckenringfraktur mit komplettem Durchbruch des Darmbeines; Bruch des unteren und oberen Schambeines.112 Tage stationäre Behandlung, 7 Wochen davon in Rückenlage. Nachfolgender Ermüdungsbruch des Schambeines. Der Heilungsverlauf erstreckte sich über mehr als 2 Jahre mit erheblichen, langsam abnehmenden Belastungen.
Normenkette:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;