BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/107
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.1992 - Aktenzeichen 3 U 96/92
DRsp Nr. 2007/17237
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
2500 DM [1125 EUR] Schmerzensgeld für 73 Jahre alten Rentner aus Verkehrsunfall (Fahrgast im Bus, Vollbremsung) wegen multipler Prellungen, u.a. auch eine Nierenkontusion.6 Tage stationäre Behandlung.
Normenkette:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;