Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 30.11.92 in O. auf dem S.-Wall an der Kreuzung K.-Platz ereignet hat. Die Klägerin befand sich als Beifahrer im Pkw ihres Ehemannes, der in Richtung T.-Wall fuhr, als vor der genannten Kreuzung der Bus der Beklagten zu 1) (amtliches Kennzeichen ...), der von dem Beklagten zu 2) gelenkt wurde, auf den Pkw auffuhr. Die Klägerin erlitt ein Halswirbelschleudertrauma und begehrt nunmehr ein Schmerzensgeld. Dazu trägt sie vor, es habe nach dem Unfall Arbeitsunfähigkeit für 17/18 Tage bestanden. Noch Anfang Februar 1993 habe sie unter unfallbedingten Nacken-/Schulterbeschwerden gelitten. In der Folgezeit habe sie wegen Schmerzen verschiedentlich Massagen genommen, die jedoch keine Abhilfe geschafft hätten. Sie meint, ein Schmerzensgeld von 2.000 DM sei angemessen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|