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1980
Sonstige
Sonstige
LG
LG Stade
LG Stade - Urteil vom 19.03.1980
1 S 5/80
Normen:
BGB
§
823
Abs.
1
§
847
Abs.
1
;
BGB
§
253
Abs.
2
(redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1510
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
LG Stade,
Urteil
vom 19.03.1980
- Aktenzeichen 1 S 5/80
DRsp Nr. 1996/2475
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
300 DM [150 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person wegen Kopf- und Beckenschmerzen nach einem Verkehrsunfall.
Normenkette:
BGB
§
823
Abs.
1
§
847
Abs.
1
;
BGB
§
253
Abs.
2
(redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1510
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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