OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.01.1994
14 U 67/93
Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/55

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 25 %

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.01.1994 - Aktenzeichen 14 U 67/93

DRsp Nr. 2007/17069

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 25 %

52500 DM [26250 EUR] Schmerzensgeld sowie Ersatz des materiellen und immateriellen Zukunftsschadens unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 25 % für Mann aus Verkehrsunfall (Gabelstaplerunfall) wegen Amputation des linken Vorderschenkels, nicht geringe Schädigung des rechten Fußes mit Zwang zum Tragen von orthopädischen Schuhen, lang andauernde Heil- und Rehabilitationsphase.

Normenkette:

BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1997/55