Auf die Anschlussberufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen sowie der Berufung der Beklagten - das am 11.08.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.244,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.383,48 €, die Beklagte zu 1) seit dem 16.10.2018, die Beklagte zu 2) seit dem 09.01.2019, und aus weiteren 1.861,434 € seit dem 11.12.2020 zu zahlen sowie den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 337,07 € freizuhalten.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch 80 %, der Kläger 20 %; die Kosten des Berufungsrechtszuges werden gegeneinander aufgehoben.
3.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4.Der Berufungsstreitwert wird auf 4.352,91 € festgesetzt.
I.
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