Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken vom 29.05.2015 wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
III.Das angefochtene Urteil des Landgerichts und das vorliegende Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Klägerin begehrt von den Beklagten Ersatz ihres Schadens aus einem Verkehrsunfall vom .....
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