Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.07.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.407,05 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.794,82 EUR seit dem 15.04.2016 und aus 25.612,23 EUR seit dem 08.02.2019 zu zahlen.
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