Das Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 7 U 11/20 - vom 06.08.2020 wird
aufrechterhalten.
2.Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Landgerichts Ravensburg -
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Streitwert: 48.400 Euro.
I.
Der Kläger macht Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 30.08.2013 geltend, bei dem er von einem durch den Beklagten zu 1 gesteuerten PKW erfasst wurde, dessen Halterin die Beklagte zu 2 ist und der bei der Beklagten zu 3 pflichthaftpflichtversichert ist.
1. 2. 3. 4. 5.
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