Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 16.07.2021, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 4.667,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 4.594,79 € seit 12.07.2018 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 72,35 € seit 30.04.2021 zu zahlen. Ferner werden die Beklagten zu 2) verurteilt, an den Kläger samtverbindlich weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 4.594,79 € vom 25.0.2018 bis 11.07.2018 zu zahlen.
II.Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 544,55 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.07.2018 zu zahlen.
III. IV. V. 2. 3. 4.
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