Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das am 21.06.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Essen nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es ist ferner beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 5.555,12 EUR festzusetzen.
Es besteht für die Klägerin Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
I.
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