Auf die Berufung der Beklagten vom 15.10.2021 wird das Endurteil des LG München I vom 30.09.2021 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger samtverbindlich 4.902,34 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.02.2020 zu zahlen.
II.Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger samtverbindlich weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 142,32 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.02.2020 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
3.Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
4.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 80 % und die Beklagten samtverbindlich 20 %.
5.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
6.Die Revision wird nicht zugelassen.
7.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 23.954,81 € festgesetzt.
A.
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