Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 5. Februar 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 145.682,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz auf 87.720,20 € seit dem 13.07.2015 und auf 57.962,40 € seit dem 30.07.2015 zu zahlen.
2. 3. 4. 5.
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