Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Gießen - 2. Zivilkammer - vom 19.07.2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil des Landgerichts wird ohne Sicherheitsleitung für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.896,00 € festgesetzt.
I.
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