Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 28.01.2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.957,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2015 zu zahlen sowie dazu, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 887,02 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 75 % und die Beklagte zu 25 %. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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