Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, 3. Zivilkammer (
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfallereignis vom 12.07.2018 auf der A 61 bei Kilometer 22,300 in Fahrtrichtung Venlo geltend.
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