Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird - unter Zurückweisung der jeweiligen Berufungen im Übrigen - das am 11.03.2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.851,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2018 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.706,94 Euro zu zahlen.
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