Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.04.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, 3. Zivilkammer, teilweise abgeändert und - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.039,49 € nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.10.2020, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges VW Tiguan 2.0 TDI, xxx, zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Klage in Höhe von weiteren 1.144,27 € (Nutzungsentschädigung für den Zeitraum ab dem 02.03.2021 bis zum 21.12.2021) in der Hauptsache erledigt ist.
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