Die Parteien streiten über die Art und Weise der Behebung eines Unfallschadens. Am 17.04.2000 wurde bei einem Verkehrsunfall der PKW (Audi A 6) der Klägerin, der sechs Tage zuvor erstmals zugelassen worden war und eine Laufleistung von 644 km aufwies, durch eine Streifkollision auf der rechten Fahrzeugseite beschädigt.
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