LG Köln, vom 24.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 474/98
Sachverhaltsdarstellung bei gestelltem Unfall
OLG Köln, Urteil vom 07.01.2000 - Aktenzeichen 19 U 71/99
DRsp Nr. 2000/3451
Sachverhaltsdarstellung bei gestelltem Unfall
Wer behauptet, durch einen anderen Verkehrsteilnehmers von seiner Fahrspur abgedrängt und dadurch mit einem parkenden Fahrzeug kollidiert zu sein, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Abdrängenden, wenn feststeht, dass die Beschädigungen am geparkten Fahrzeug von zwei Anstößen des Anspruchstellers mit unterschiedlicher Fahrweise herrühren.