Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 17. Januar 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a)soweit die Angeklagten im Fall II.1 der Urteilsgründe verurteilt worden sind mit Ausnahme der Adhäsionsentscheidung,
b)hinsichtlich der Verurteilung des Angeklagten T. im Fall II.3 der Urteilsgründe,
c)im Maßregelausspruch gegen den Angeklagten T. und
d) 2. 3.
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