Der damals als Montageschlosser bei der K. GmbH beschäftigte Kläger verlor am 11. Juli 1975 seine Arbeitsstelle, weil er an einem rechtsseitigen Hirninsult (Schlaganfall) erkrankte. Er bezog in der Folgezeit Krankengeld. Am 2. Juni 1976 erlitt er bei einem Straßenverkehrsunfall einen Trümmerbruch der linken Kniescheibe. Auf seine Klage hin wurden die Beklagten durch rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 1982 - 15 U 130/80 -unter anderem zum Ersatz von Verdienstausfall für die Zeit vom 1. Juli 1976 bis zum 31. Dezember 1979 verurteilt. In diesem Urteil wurde ferner die Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz allen weiteren materiellen Schadens des Klägers aus dem Verkehrsunfall festgestellt.
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