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Das Amtsgericht Bielefeld hat den Betroffenen am 18.11.2004 wegen Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen zu einer Geldbuße von 300,- EUR verurteilt und ihm für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
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