Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München - 25. Zivilsenat - vom 9. Dezember 2014 gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf seine Kosten zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
I. Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung.
Diese wurde aufgrund eines Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. September 1996 nach dem so genannten Policenmodell des §
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