Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 09.06.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.765,92 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.08.2016 zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 691,33 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 24.01.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 83 % und die Beklagte 17 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 13 % und die Beklagte 87 % zu tragen.
4. 5.
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