Der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg - 1. Zivilsenat - vom 14. Mai 2020 gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf Kosten des Klägers zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
I. Der Kläger verlangt von der Beklagten Rückzahlung von Versicherungsprämien einer Rentenversicherung und Herausgabe von Nutzungen aus ungerechtfertigter Bereicherung nach erklärtem Widerspruch.
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