Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Februar 2019 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Klage und Widerklage werden abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 94/100 und die Beklagten 6/100.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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