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Rechtsprechung
2003
Sonstige
OLG
OLG Hamburg
OLG Hamburg - Urteil vom 26.02.2003
14 U 195/02
Normen:
StVO
§
9
Abs.
5
;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2003, 311
Vorinstanzen:
LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen
331 O 20/02
Rückwärtsfahren auf privatem Gelände
OLG Hamburg,
Urteil
vom 26.02.2003
- Aktenzeichen 14 U 195/02
DRsp Nr. 2004/16232
Rückwärtsfahren auf privatem Gelände
§
9
Abs.
5
StVO
gilt analog auch auf privatem Gelände, also auch auf einem Betriebsgelände.
Normenkette:
StVO
§
9
Abs.
5
;
Vorinstanz: LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen
331 O 20/02
Fundstellen
OLGReport-Hamburg 2003, 311
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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