1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 11. März 2021 unter Aufhebung der Kostenentscheidung wie folgt geändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.507,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 9. Juni 2020 zu zahlen.
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