Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. November 2020 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.617,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. November 2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 12% und die Beklagte zu 88% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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