Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 26.04.2018, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.552,27 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB hieraus seit 09.05.2017 zu bezahlen.
(2)Die Beklagte wird verurteilt, vorgerichtliche Kosten in Höhe von 566,50 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5% Punkten p.a. über dem Basiszinsatz nach § 247 BGB hieraus seit 28.09.2017 zu bezahlen.
(3)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die weitergehende Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26.04.2018, Az.:
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 3/4 und die Beklagte 1/4.
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