Auf die Berufung der Klägerin gegen das am 5. November 2021 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.931,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Juni 2021zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des landgerichtlichen Verfahrens haben die Klägerin zu 71% und die Beklagte zu 29% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens entfallen zu 61% auf die Klägerin und zu 39% auf die Beklagte.
Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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