Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. August 2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.176,53 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Januar 2013 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 83 % und die Beklagte 17 % zu tragen.
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