Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 14. Oktober 2020 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben
a)soweit der Angeklagte im Fall II. 1 der Urteilsgründe wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt worden ist;
b)in den Fällen II. 2 und II. 3 der Urteilsgründe im Strafausspruch;
c)im Ausspruch über die Gesamtstrafe;
d)soweit der Pkw des Angeklagten (Kastenwagen Opel Combo-C Van Corsa-C) eingezogen worden ist.
2. 3.
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