OLG Koblenz, Urteil vom 21.07.2000 - Aktenzeichen 10 U 1090/99
DRsp Nr. 2003/16457
Reparaturkostenersatz ohne Restwert-Anrechnung
Im Rahmen des (Teil-)Kaskoversicherungsschutzes für sogenannte Rettungskosten wegen Wildschaden-Vermeidung können entsprechend § 13AKB und unter Rückgriff auf das Schadensersatzrecht (§§ 249 ff. BGB) Reparaturkosten auf Gutachtenbasis innerhalb der Wiederbeschaffungswert-Grenze ohne Restwert-Anrechnung abgerechnet werden.