Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis trotz niedriger Werkstattrechnung
SchlHOLG, Urteil vom 15.06.2000 - Aktenzeichen 7 U 103/99
DRsp Nr. 2004/1544
Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis trotz niedriger Werkstattrechnung
Bei der Abrechnung unfallbedingter Kfz-Reparaturkosten auf der Grundlage sachverständiger Ermittlung (Schätzung auf Gutachtenbasis) ist ein tatsächlich entstandener und durch Werkstattrechnung belegter niedrigerer Kostenaufwand grundsätzlich unbeachtlich, es sei denn, dass er "Zweifel an der Richtigkeit der Begutachtung begründen kann".