LG Wiesbaden, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 128/01
Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.10.2002 - Aktenzeichen 17 U 34/02
DRsp Nr. 2004/19680
Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall
Der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden greift nicht, wenn auf Grund erwiesener Tatsachen die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende erst wenige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt ist.