1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 07. Mai 2010 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, 5.590,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2009 sowie weitere 239,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 25.03.2009 an die Klägerin zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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