Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 26.11.2021, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Nach einstimmiger Auffassung des Senats hat das Landgericht die Klage - auch unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Berufungsbegründung - zu Recht abgewiesen.
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